§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
- aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
- Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
- Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, per Telefax oder E-Mail erfolgten Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Auch hier hat zur Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung zu erfolgen.
- Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie unsere Darstellungen derselben sind unter Berücksichtigung technisch notwendiger Toleranzen maßgeblich. Abwei-chungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- An Planungsunterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
- Unsere Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
- Unsere Preise verstehen sich für Inlandsgeschäfte in EURO zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sie gelten für alle Lieferungen ab Werk, ausschließlich Verpackung unversichert und unverzollt (bei Exportlieferungen).
- Montagekosten sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Lieferpreis nicht inbegriffen. Sie werden gesondert entsprechend Festpreis, nach Aufwand oder den jeweils gültigen Montagesät-zen abgerechnet.
§ 4 Ausführung der Lieferungen und Leistungen
- Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Transportunternehmen.
- Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskämp-fe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten oder ähnliche, unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
- Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
- Werden Gegenstände nach Angaben des Abnehmers hergestellt, übernimmt dieser die Garantie dafür, daß gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wird uns unter Geltendmachung solcher Schutzrechte die Herstellung oder Lieferung derartiger oder ähnlicher Gegenstände untersagt, sind wir ohne Verpflichtung zur Prüfung der Rechtslage berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
- Haben wir die betriebsfertige Aufstellung oder Montage der zu liefernden Gegenstände übernommen, ist der Besteller verpflich-tet, seinerseits alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, d.h. auch die erforderlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorsorge-maßnahmen zu treffen, so daß unser Personal unverzüglich mit den Arbeiten beginnen kann.Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsa-che in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem dieser in Annahmeverzug gerät.